Helene Weber zusammen mit Bundespräsident Theodor Heuss, 1959
Helene Weber zusammen mit Bundespräsident Theodor Heuss, 1959
Konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 in Bonn (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)
Konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 in Bonn (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

75 Jahre Grundgesetz

Herzlichen Glückwunsch!

Das deutsche Grundgesetz feiert seinen 75. Geburtstag, ein Meilenstein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. 

Die Entstehung des Grundgesetzes war ein direkter Ausdruck des Wunsches nach Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Nach der Kapitulation 1945 stand Deutschland unter alliierter Besatzung. Die verheerenden Folgen des Krieges und die moralischen Abgründe des Nationalsozialismus machten eine grundlegende Neuordnung des politischen Systems notwendig. Vor diesem Hintergrund konstituierte sich im September 1948 der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz erarbeitete.Das Grundgesetz sollte zunächst nur als Provisorium für Westdeutschland dienen, bis eine gesamtdeutsche Verfassung ausgearbeitet werden konnte. Doch die Trennung Deutschlands in zwei Staaten, die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten, machte eine gesamtdeutsche Lösung lange unmöglich. Erst mit der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung.

An der Erarbeitung des Textes wirkte auch eine Wuppertalerin mit, Helene Weber. Die am 17. März 1881 in Elberfeld geborene Helene Weber war Mitglied im Parlamentarischen Rat, der von September 1948 an in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Als eine der vier "Mütter des Grundgesetzes" setzte sie sich im Parlamentarischen Rat vehement für die Gleichberechtigung von Frau und Mann als Grundrecht der neuen deutschen Verfassung ein. "Frauen und Männer sind gleichberechtigt", so heißt es in Artikel 3, Abs. 2. Dass die Gleichberechtigung der Geschlechter Eingang in das Grundgesetz fand, ist dem Engagement der Wuppertalerin zu verdanken.

 In den 75 Jahren seines Bestehens hat das Grundgesetz sich als ein stabiles Fundament für die deutsche Demokratie erwiesen. Es steht für die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit des Einzelnen und die Rechtsstaatlichkeit. Artikel 1, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde festlegt, ist das Herzstück des Grundgesetzes und erinnert an die Verpflichtung Deutschlands, niemals wieder in die Abgründe von Tyrannei und Menschenverachtung abzurutschen.

Besonders bemerkenswert ist der föderale Charakter des Grundgesetzes, der den Bundesländern erhebliche Autonomie gewährt und so eine Balance zwischen Zentralmacht und regionaler Vielfalt schafft. Ebenso ist die Betonung der Grundrechte wegweisend, die jedem Bürger umfangreiche Freiheits- und Beteiligungsrechte garantiert.Viele demokratische Prinzipien, die im Grundgesetz formuliert sind, gehen auf die 1848er Revolution zurück. Zwar sah die Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung von 1849 eine konstitutionelle Monarchie vor, sie hat aber schon wichtige Grund- und Freiheitsrechte aufgenommen, die für uns heute selbstverständlich geworden sind.

75 Jahre nach seiner Verkündung bleibt das Grundgesetz ein Symbol für die erfolgreiche demokratische Entwicklung Deutschlands. Es ist nicht nur ein rechtlicher Rahmen, sondern auch ein Ausdruck der kollektiven Werte und Überzeugungen der deutschen Gesellschaft. Indem es die Lehren aus der Geschichte integriert und gleichzeitig Raum für zukünftige Entwicklungen bietet, sichert es die Freiheit und den Frieden in Deutschland.

Möge das Grundgesetz auch in den kommenden Jahrzehnten ein Garant für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit bleiben.

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